13 Epizód

  1. Folge 13 – Zulässigkeit der Revision

    Közzétéve: 2022. 06. 25.
  2. Folge 12 – Das Revisionsverfahren im Überblick

    Közzétéve: 2022. 01. 02.
  3. Folge 11 – Das erstinstanzliche Strafurteil

    Közzétéve: 2021. 11. 02.
  4. Folge 10 – Das erstinstanzliche Strafverfahren

    Közzétéve: 2021. 08. 15.
  5. Folge 9 – Einstellungen nach dem Opportunitätsprinzip

    Közzétéve: 2021. 07. 11.
  6. Folge 8 – Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen und Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO

    Közzétéve: 2021. 06. 06.
  7. Folge 7 – Abschlussverfügung und Anklageschrift

    Közzétéve: 2021. 05. 01.
  8. Folge 6 – Die Entschließung der Staatsanwaltschaft

    Közzétéve: 2021. 03. 28.
  9. Folge 5 – Jugendstrafrecht

    Közzétéve: 2021. 02. 21.
  10. Folge 4 – Ermittlungsverfahren und Zwangsmaßnahmen

    Közzétéve: 2021. 01. 24.
  11. Folge 3 – Örtliche Zuständigkeit, sachliche Zuständigkeit und Instanzenzug

    Közzétéve: 2021. 01. 10.
  12. Folge 2 – Gang durch das Strafverfahren

    Közzétéve: 2020. 12. 13.
  13. Folge 1 – Vorstellung, Disclaimer, Stationsplanung, Organisation der Staatsanwaltschaft, Rechtsquellen

    Közzétéve: 2020. 12. 05.

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Zielgruppe des Podcasts sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich entweder bereits in der Strafstation befinden oder diese abgeschlossen haben und den Podcast zur Wiederholung und Examensvorbereitung nutzen möchten. Der Podcast orientiert sich an Ablaufplänen von mir bekannten Arbeitsgemeinschaftsleiterinnen und -leitern, so dass er sich gerade für Referendarinnen und Referendare in der Station zur Vertiefung eignen sollte. Für Referendarinnen und Referendare, die sich gerade auf das Examen vorbereiten, sollte der Podcast als Möglichkeit der Wiederholung dienen. Dies ist besonders nötig, da zum Zeitpunkt des Staatsexamens die strafrechtliche Arbeitsgemeinschaft recht lange zurückliegt und eine wiederholende Arbeitsgemeinschaft nicht stattfindet. Der Podcast ist hinsichtlich seiner Kapitelmarken so konzipiert, dass diese erfahrenen Referendarinnen und Referendare entsprechend für sie nicht mehr relevante Teile überspringen können.

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