Bundesgerichtshof: Bei Impfschäden besteht Anspruch auf Entschädigung | 13.6.1953
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Haben Impfgeschädigte Anspruch auf Entschädigung – im Zweifel durch den Staat? Mit dieser Frage befasste sich der Bundesgerichtshof bereits 1953. Damals ging es um Impfungen gegen Typhus und Pocken. In beiden Fällen handelte es sich um Pflicht-Impfungen. Der Bundesgerichtshof entschied, die Kläger hätten Anspruch auf staatliche Entschädigung, da sie für die Volksgemeinschaft ein Opfer erbracht hätten. In der SDR-Sendung "Residenz des Rechts" erläutert Bundesrichter Georg Rietschel die Entscheidung. | Mehr historische Aufnahmen zur Medizingeschichte: http://swr.li/medizingeschichte