Reportage: Morde an polnischen Kriegsgefangenen und Entwürdigung von Frauen und Mädchen in der Bodensee-Region

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30. Mai 1941: in Oberteuringen eilt die Nachricht von Haus zu Haus: „Am Nachmittag wird ein Pole gehängt. Man kann die Erhängung ansehen.“ Theodor Heilborn, Gendarmerie-Beamter in Oberteuringen, hat von der Aktion erfahren, weil seine Tochter im Rathaus arbeitet. Er berichtet später: „Ich habe von meiner Wohnung aus viele Leute zur Hinrichtungsstätte hinströmen sehen und auch einen LKW oder PKW, in dem der Pole zur Erhängungsstätte transportiert wurde.“3 Sogar Schulkinder sind unter den Neugierigen. Der Vater eines Schülers ist Ortsgruppenleiter Vöhringer. Der Junge hat den anderen Kindern erzählt, was geschehen soll. Darauf schwänzen die Jungs den Nachmittagsunterricht und folgen den Erwachsenen zu Kaplans Wäldle. Eine Sonderkommission des Landeskriminalamts Ludwigsburg untersuchte 1959, 18 Jahre später, die Hinrichtung von Alexander Borowiec. Es handelte sich um ein „Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Mordes und Beihilfe zum Mord“, §§ 221 und 49 StGB.5 Bei den Ermittlungen vom 13. bis 19. Oktober 1959 stellten die Beamten fest, dass während der Jahre 1941/1942 mehrere polnische Kriegsgefangene in der Region Bodensee ohne Gerichtsurteil hingerichtet wurden: in Oberteuringen, in Madenreute bei Meckenbeuren, auf dem Hofgut Mückle bei Langenargen. „Am Nachmittag wird ein Pole gehängt. Man kann die Erhängung ansehen.“ Alexander Borowiec, Mieczyslaw Grabowski, Eugen Pagacz, Ludwigk Walaczynski, Josef Musial, Wladislaw Lenda, Jan Kobus, Gregor Lisowskie, Wladislaw Sobolak

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