Häufige Fragen zum Berichtsheft – Anwendungsentwickler-Podcast #52
IT-Berufe-Podcast - Podcast készítő Stefan Macke - Hétfők
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Für viele Auszubildende zählt das Führen des Ausbildungsnachweises – des Berichtshefts – nicht gerade zu den Lieblingstätigkeiten. Es wird also Zeit, sich in der zweiundfünfzigsten Episode des Anwendungsentwickler-Podcasts einmal eingehender mit ihm auseinanderzusetzen. Inhalt Von vielen Azubis wird das Berichtsheft als nervige Pflicht angesehen, aber es gibt auch einen konkreten Grund, warum es erforderlich ist. Und mit ein wenig Einsatz kann das Führen des Berichtshefts sogar Spaß machen. Warum muss ich überhaupt ein Berichtsheft führen? Laut § 43 (Zulassung zur Abschlussprüfung) des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) „Berufsbildungsgesetz (BBiG)“) gilt: Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, […] wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat […] Das bedeutet, dass man nur zur Prüfung zugelassen wird, wenn man sein Berichtsheft ordnungsgemäß geführt hat. U.a. in § 7 (Berichtsheft) der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik wird darüber hinaus das Berichtsheft für die IT-Berufe noch etwas genauer beschrieben: Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen. Es gibt also eine eindeutige gesetzliche Regelung zum Berichtsheft. Und daran hat sich jeder Ausbildungsbetrieb, aber auch jeder Azubi zu halten. Wir schauen in der Prüfung auch durchaus in die Berichtshefte und nehmen Stichproben von den vermittelten Inhalten. Gerade bei etwas schlechteren Prüflingen ist häufig die Frage, ob der Ausbildungsbetrieb eine Mitschuld trägt. Und das lässt sich nur anhand der Ausbildungsinhalte nachweisen. Und genau dieser wichtige Grund spricht auch aus Sicht des Prüflings für die korrekte Pflege des Berichtshefts. Es ist nämlich der einzige schriftliche Nachweis für ein Fehlverhalten des Ausbildungsbetriebs. Wenn der Ausbildende den Azubi drei Jahre lang nur Kaffee kochen lässt und das auch immer brav im Berichtsheft unterzeichnet hat, hat der Azubi später bei Problemen in der Abschlussprüfung die Möglichkeit, sich über das Ausbildungsunternehmen zu beschweren. Natürlich sollte man nicht bis zur Abschlussprüfung damit warten. Also wenn im ersten Jahr außer einfachen Hilfstätigkeiten kein ausbildungsrelevanter Inhalt im Berichtsheft steht, wird es als Azubi Zeit, tätig zu werden und die zuständige IHK zu kontaktieren. Wann sollte ich das Berichtsheft pflegen? Ich kenne einige Azubis, die das Führen des Berichtshefts nicht so ernst nehmen, und teils kurz vor der Prüfung Nachtschichten einlegen, um ein Berichtsheft zu produzieren. Das würde ich definitiv nicht empfehlen! Zusätzlich dazu, dass damit der gesamte Sinn des Berichtshefts hinfällig wird, ist es auch einfach schwierig, sich Ausbildungsnachweise für drei Jahre aus den Fingern zu saugen. Und wenn man dann noch alle Nachweise mit dem gleichen Datum unterschreibt, macht man es dem Prüfungsausschuss leicht, den Schwindel zu erkennen. Eine vernünftige Ausbilderin wird darauf achten, dass das Berichtsheft regelmäßig geführt wird und den notwendigen Qualitätsanforderungen genügt. Rechtschreibfehler usw. sollten also im Berichtsheft nicht auftauchen. Auch sollte das Berichtsheft regelmäßig ausgedruckt und abgeheftet werden, damit nicht kurz vor der Prüfung die große Panik einsetzt oder man das Berichtsheft gar ganz vergisst. Damit hat man als Azubi auch regelmäßig eine Unterschrift des Ausbildenden und könnte sich ggfs. bei der IHK beschweren, wenn es Probleme gibt. Ein guter Ausbildungsbetrieb wird kein Problem damit haben, regelmäßig das Berichtsheft abzuzeichnen. Was heißt nun regelmäßig? Das kommt wohl wieder einmal auf die IHK an. Bei der IHK Oldenburg (siehe Berichtsheft kaufmännisch) sind die Ausbildungsnachweise als Wochenprotokolle zu führen und einmal monatlich zu unterzeichnen. Das ist meiner Meinung nach auch sinnvoll, da man als Anwendungsentwickler ja durchaus länger an Projekten arbeitet und nicht täglich etwas zu berichten hat (z.B. „Heute habe ich eine Schleife programmiert.“). Ich habe aber auch schon (dicke) Berichtshefte gesehen, die aus Tagesprotokollen bestanden. Also: Informiere dich bei deiner IHK, wie das Berichtsheft zu führen ist. Normalerweise sollte dein Ausbildungsbetrieb das aber auch wissen. In welcher Form sollte das Berichtsheft geführt werden? Ich habe schon einige Berichtshefte gesehen, die handschriftlich geführt wurden. Ich finde allerdings das passt nicht so recht zu einem IT-Beruf. Außerdem ist das ein ziemlicher Aufwand. Ich würde also getippte Berichte empfehlen. Natürlich könnte man nun eine Word-Datei anlegen – ggfs. auf Basis einer bestehenden Vorlage der IHK -, aber auch davon rate ich ab. Schließlich sind wir doch ITler! Also bevorzuge ich etwas modernere Methoden. Ich empfehle, das Berichtsheft in einem Wiki oder einer Plain-Text-Datei (z.B. mit Markdown) mit Versionierung (z.B. mit Git) zu führen. Das erleichtert die Korrekturen und auch die Prüfung durch den Ausbilder. Im Firmenwiki kann der Ausbilder sich jederzeit ein Bild vom Stand des Berichtshefts machen und ggfs. schon Korrekturen einbringen. In Word-Dateien ist das einfach umständlicher. Aus den Wiki-Texten kann man dann z.B. ein LaTeX-Dokument füllen und hat auf Knopfdruck ein perfekt gesetztes Berichtsheft. Meine Azubis haben das Ganze so schon umgesetzt. Zusammenfassung Warum muss ich überhaupt ein Berichtsheft führen? Um dich gegenüber deinem Ausbildungsunternehmen abzusichern, falls du keine adäquate Ausbildung bekommst. Bin ich verpflichtet, das Berichtsheft zu führen? Ja. Das regelt §43 des BBiG: Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, […] wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat […] Und die Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik sagt: Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen. Ich bin dualer Student oder externer Prüfling. Muss ich auch ein Berichtsheft führen? Externe Prüflinge müssen häufig kein Berichtsheft führen, sondern nur einen Praxisbericht schreiben. Kannst du mir eine verbindliche Auskunft darüber geben, ob und wie ich mein Berichtsheft zu führen habe? Nein. Das kann nur die für dich zuständige IHK. Gibt es Vorlagen für das Berichtsheft? LaTeX-Vorlage für das Berichtsheft Ausbildungsnachweis für die Berufsausbildung, IHK Oldenburg Was gehört ins Berichtsheft? Die Tätigkeiten, die du im Rahmen deiner Ausbildung durchgeführt hast. Was du gelernt hast. Die Inhalte in der Berufsschule. In welcher Form soll ich das Berichtsheft führen? Am häufigsten sehe ich ausgedruckte DIN A4-Blätter in stabilen Schnellheftern aus Pappe*. Einige Prüflinge lassen ihr Berichtsheft sogar binden. Es gibt aber auch IHKen, die das Berichtsheft online haben möchten. Einige Prüflinge führen das Berichtsheft auch handschriftlich (davon würde ich aber abraten). * Wie soll ich das Berichtsheft technisch führen? Mit einem Textverarbeitungsprogramm deiner Wahl, z.B. LaTeX, Word* oder einem simplen Texteditor. Auf jeden Fall so, dass du es später einfach in die von der IHK gewünschte Form bringen kannst. Darf ich das Berichtsheft während der Arbeitszeit führen? Ja (siehe oben). Wie detailliert müssen die Einträge sein? Meiner Meinung nach reichen Wochenprotokolle mit einer Auflistung der wichtigsten Tätigkeiten. Es ist nicht sinnvoll, stundengenau zu protokollieren und jede kleine Fitzeligkeit aufzuschreiben. Im Zweifel bitte deine IHK nach den Vorgaben fragen. Wie oft sollte ich das Berichtsheft aktualisieren? Ich empfehle einmal wöchentlich. Dann hat man die Tätigkeiten noch im Kopf und es geht ganz schnell. Bei Tagesprotokollen logischerweise täglich. Kann ich das Berichtsheft nicht auch kurz vor der Prüfung erstellen? Theoretisch ja, ist aber sehr schwierig. Versuch dich mal daran zu erinnern, was du letzte Woche Mittwoch gemacht hast! Und die Einträge müssen auch chronologisch korrekt sein (z.B. die Projektbearbeitungszeit). Außerdem ist dann der eigentlich Sinn des Berichtshefts völlig verfehlt. Wann und wem muss ich das Berichtsheft vorlegen? Das Berichtsheft wird am Tag der mündlichen Prüfung dem Prüfungsausschuss vorgelegt (siehe auch Checkliste für die Projektpräsentation und das Fachgespräch). Es gibt aber auch IHKen, die das anders machen (z.B. online einreichen). Was passiert, wenn ich das Berichtsheft nicht mit zur mündlichen Prüfung bringe? Du wirst nicht geprüft und musst ggfs. ein halbes Jahr auf den nächsten Termin warten. Schauen die Prüfer wirklich in das Berichtsheft? Das kommt auf den Prüfungsausschuss an. Wir schauen immer rein. Geht das Berichtsheft mit in die Benotung ein? Nein. Hast du ein paar konkrete Tipps zum Führen des Berichtshefts? Berichtsheft jede Woche aktualisieren; Termin im Kalender blockieren. Berichtsheft als Chance und Absicherung verstehen. Dokumentation für das Abschlussprojekt üben. Achte auf deine Rechtschreibung, Interpunktion und Grammatik. LaTeX oder/und Markdown und Git verwenden. Pflege des Berichtshefts zur Retrospektive der eigenen Woche nutzen. Berichtsheft als Erfolgsprotokoll führen. Berichtsheft immer sofort dem/der Ausbilder/in vorlegen. Einträge im Berichtsheft sind potentielle Blog-Beiträge. Vielleicht lässt sich das Berichtsheft aus der Zeiterfassung generieren. Fazit Das Berichtsheft ist vielleicht etwas lästig, aber absolut notwendig (für die Zulassung zur Prüfung) und sinnvoll (als Nachweis bei einer schlechten Ausbildung). Also mach das beste draus und schieb es nicht ewig vor dir her. Einmal die Woche aktualisieren sind nur wenige Minuten Aufwand. Wenn du dann noch einen coolen Buildprozess für das Berichtsheft aufbaust, macht das Ganze auch noch richtig Spaß! 🙂 Links Permalink zu dieser Podcast-Episode RSS-Feed des Podcasts Berufsbildungsgesetz (BBiG) Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) für das Führen von Ausbildungsnachweisen
