80 Jahre Kreisauer Grundsätze: „Der Staat hat eine Fürsorgepflicht, was das Recht auf Arbeit und auf Wohnung angeht!“
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Am 9. August 1943 verabschiedete der Kreisauer Kreis, die Widerstandskämpfer*innen gegen das Naziregime unter Führung von Helmuth-James von Moltke, auf dem Schloss der von Moltkes in Kreisau, die „Grundsätze einer Neuordnung als Basis für eine Verfassung nach dem Krieg“. Die meisten der Beteiligten wurden hingerichtet. 80 Jahre später, wollen die Mitglieder des Moltke-Forums an diese Errungenschaft erinnern. Es seien drei Themen, die die Grundsätze bestimmten, sagt die Historikerin Dr. Ulrike Möllney. „Als erstes würde ich die zukünftige Verfassungsordnung auf der Grundlage der unverletzlichen Würde des Menschen und unveräußerlicher individueller Rechte nennen wollen. Als zweites sollte der Aufbau von Gesellschaft und Staat von unten und auf der Basis von überschaubaren Selbstverwaltungseinheiten, sogenannten Gemeinschaften vonstatten gehen.“ Und das dritte Grundprinzip bezog sich auf die Einbindung Deutschlands in das europäische Staatensystem. „Der Nationalismus wurde als überkommenes Prinzip betrachtet.“ Also weg von der bedingungslosen Unterwerfung des Bürgers vor seiner Nation. Eher umgekehrt wurde es gesehen: „Der Staat hat eine Fürsorgepflicht, was das Recht auf Arbeit und auf Wohnung angeht!“